Das Rettungskonzept – PSA gegen Absturz
Hallo Leser & Leserin,
Das Thema Rettungskonzept ist wichtig, dass ich euch eine ganze Seite dazu widmen möchte.
Fangen wir erst mal klein an
Was, Wieso, Warum?
Rettungskonzept
Ein Rettungskonzept beschreibt das Vorgehen der Rettenden Personen, sowie das Ergreifen ihrer Maßnahmen und ihr notwendiges Material, im Notfall.
Das Ziel eines Rettungskonzept
Das Ziel ist, eine verunfallte Person so schnell und sicher wie möglich, unter Vermeidung zusätzlicher Schäden und außerordentlicher Gefährdung der Retter, in einen Bereich zu verbringen, in dem eine Übergabe an den Rettungsdienst (ohne Spezialkräfteausbildung) möglich ist!
Hier bei ist besonders der Übergabepunkt im Vordergrund. Denn kein Rettungskonzept muss so geschrieben werden das es erst aufhört wenn der Verunfallter im Rettungswagen liegt. Am Übergabepunkt endet die Pflicht des Arbeitgebers. Dazu ein Beispiel: Wenn die Verunfallte Person auf dem Flachdach im nichtAbsturzgefährdeten Bereich liegt und der Zugang durch eine sehr breites Treppenhaus möglich ist. ist der Übergabepunkt das Flachdach. Wenn es aber keinen Zugang über das Treppenhaus oder der Verunfallte doch Absturzgefährdet ist, der Übergabepunkt vielleicht doch erst der Boden vor dem Gebäude. Abhängig macht es, das Thema Spezialkräfteausbildung (z.B. Höhenrettung).
Rechtliche Grundlage
Auf Grundlage des §10 ArbSchG & § 24 DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, nicht nur die Erste Hilfe sicherzustellen, sondern auch die Maßnahmen die in einen Notfall zu treffen sind.
Was daraus resultiert ist das Rettungskonzept und das die bestehende Gefährdungsbeurteilung erweitert werden bzw. eine neue erstellt werden muss.
Die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeit und die Gefährdungsbeurteilung für das Rettungskonzept unterscheiden sich dahingehend, dass in der Zweiten Gefährdungsbeurteilung der Fokus nicht mehr zu 99% auf der Sicherheit liegt. Wäre das so würde ich in einer Rettung aus der Höhe, ja erst mal eine Geländern oder ein Gerüst aufbauen lasse.
In einer Gefährdungsbeurteilung für die Rettung liegt zwangsläufig der Fokus viel mehr auf:
- Zeit
- KISS (Keep it safe and simple) Sicherheit und Einfachheit
- Anforderung an die rettende Person
Was ist das Ziel eines Rettungskonzept?
Das Ziel ist, eine verunfallte Person so schnell und sicher wie möglich, unter Vermeidung zusätzlicher Schäden und außerordentlicher Gefährdung der Retter, in einen Bereich zu verbringen, in dem eine Übergabe an den Rettungsdienst (ohne Spezialkräfteausbildung) möglich ist!
Hier bei ist besonders der Übergabepunkt im Vordergrund. Denn kein Rettungskonzept muss so geschrieben werden das es erst aufhört wenn der Verunfallter im Rettungswagen liegt. Am Übergabepunkt endet die Pflicht des Arbeitgebers. Dazu ein Beispiel: Wenn die Verunfallte Person auf dem Flachdach im nichtAbsturzgefährdeten Bereich liegt und der Zugang durch eine sehr breites Treppenhaus möglich ist. ist der Übergabepunkt das Flachdach. Wenn es aber keinen Zugang über das Treppenhaus oder der Verunfallte doch Absturzgefährdet ist, der Übergabepunkt vielleicht doch erst der Boden vor dem Gebäude. Abhängig macht es, das Thema Spezialkräfteausbildung (z.B. Höhenrettung).
Der Inhalt
Ein Rettungskonzept lässt sich meiner Meinung nach auf 3 Hauptinhalte reduzieren:
- Die Rettungsmethode
- Die Rettungsausrüstung
- Die Anforderungen an die rettende Person
Was nicht mehr geht
Der alleinige Verweis auf einen öffentliche Hilfsorganisation (z.B. Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr oder THW) ist laut DGUV Regel 112-199 nicht mehr zulässig. Also die Antwort: Die Feuerwehr macht das, zieht nicht mehr!!! Eine Ausnahme hier kann entweder durch Vertragliche Vereinbarungen vorliegen oder wenn es sich um eine Werkfeuerwehr / Betriebsfeuerwehr handelt.
Warum können die öffentlichen Hilfsorganisationen die Rettung nicht Gewährleisten? Eine Feuerwehr ist grundsätzlich nicht für die Rettung aus der Höhe (Höhenrettung) ausgebildet noch ausgestattet. Dafür gibt es Spezialisten die SRHT Einheiten. Diese wieder rum benötigen viel Vorlaufzeit und können die von der DGUV gefederten 20 min nicht halten.
Anbei die überarbeitete DGUV Regel 112-199
Auf die schon angesprochen 3 Hauptinhalte gehe ich in den nachfolgenden Posts ein.
Viel Spass beim lesen.
*Ich über nehme keine Haftung auf Rechtsverbindlichkeit, Rechtssicherheit oder Vollständigkeit*