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Flaschenzüge – Beschreibung

Hallo liebe interessierte,

Eine der Prüfungsaufgabe beim FISAT Level 3 ist die Beschreibung und Kalkulation von Flaschenzügen. Dieser Beitrag richtet sich nach der Lehrmeinung vom FISAT. Was nicht bedeutet das er nicht auch für IRATA oder andere Verbände grundsätzlich angewendet werden kann. Ich werde mich hier dem Thema auch nur aus dem Bereich SZP nähern!

Die Definition

Der Flaschenzug ist eine Maschine, die die notwendige Kraft um eine Last zu heben verringert.

Bestandteile eines Flaschenzugs 

*Alle Grafiken, auch im Video sind Copyright der SKYLOTEC GmbH*

Die feste Rolle ist ein Umlenkpunkt welcher nur die Richtung der Zugkraft ändert.

Die erforderliche Zugkraft ist genauso groß wie die Kraft durch die Last. Auch Zugweg und Hubweg der Last sind gleich groß.

Die lose Rolle ist ein Umlenkpunkt welcher sich in Zugrichtung mitbewegtet.

Dadurch bewirkt sie das sich die aufzuwendende Zugkraft verkleinert und sich auf beide Seile verteilt. Dabei wird aber auch der Zugweg zum Hubweg verdoppelt.

 

 

Der mFP (max Force Point) ist der Punkt an dem der Flaschenzug mit seiner höchsten Kraft wirkt.

Dabei kann er durch eine Seilklemme oder Klemmknoten auf das Lastseil befestigt werden oder direkt an der Last sein.

Die Rücklaufsperre  verhindert bei Entlastung das Absenken der Last. 

Es wird in zwei Varianten unterschieden:

  • Reversible Rücklaufsperre – Die reversible Rücklaufsperre ist unter Last lösbar. Ein vorheriges Anheben zur Entlastung ist nicht notwendig

Werden fast immer mit Abseilgeräten gebaut.

 

 

 

 

 

 

  • Nicht-reversible Rücklaufsperre – Die nicht-reversible Rücklaufsperre ist erst nach Entlassung z.B. durch anheben der Last, lösbar, ein direktes Ablassen ist nicht möglich

Meist werden diese Punkte über Seilklemmen oder Klemmknoten erzeugt.

 

 

Flaschenzugvarianten nach FISAT

 

Natürlich gibt es auf der Welt bestimmt noch mehr Varianten und Namen. Ich werde mich aber nur auf die FISAT Varianten aus dem FISAT Handbuch beziehen.

Indirekter Flaschenzug – ist ein Flaschenzug der aus einem separaten Seil gebaut ist und wird einfach auf das unter Last stehende Seil aufgesetzt
Direkter Flaschenzug – ist ein Flaschenzug der aus dem unter Last stehende Seil gebaut wird. Es wird kein Zusätzliches Seil verwendet.
Minimalflaschenzug – besteht nur aus einer losen Rolle, er ist meist ein Bestandteil von kombinierten Flaschenzügen
Potenzflaschenzug – besteht nur aus losen Rollen (min 2)
Faktorenflaschenzug – besteht aus losen und festen Rollen

Kombinierter Flaschenzug – ist eine Kombination aus mindestens zwei Flaschenzügen. Dabei ist es nicht relevant ob die Flaschenzüge in Einader kombiniert oder in Reihe sind.

Ebenso ist es auch nicht wichtig ob sie aus einem Seil oder separaten Seile gebaut sind.

 

Hier zu sehen ein Schweizer Flaschenzug

Flaschenzüge – Kalkulation mit
der T-Methode

Hier noch ein paar Beispiele zum Üben:

 

TRBS 2121 Teil 1 bis 4 Was ist neu?

Hallo Freunde,

Nach langem Warten ist nun die neue TRBS 2121 (Teil 1 -4) vom Bundesministerium für Arbeit erschienen. Ich möchte euch hier eine kleine Übersicht über die Unterschiede der “alten” zur Aktuellen Version auf zeigen.

 

Und hier ist ein Vortrag von Prof. Dr.-Ing. Marco E. Einhaus zur Überarbeitung der TRBS 2121

*Quelle: https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABS/pdf/ABS-Fachveranstaltung-2018-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1*

 

Hier die Übersicht der Unterschiede der einzelnen Teile

Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Teil Allgemeine Anforderungen

  • Vorbemerkung -> “Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.” Der Schriftliche Nachweis ist in der neuen Version nicht aufgeführt
  • Das Inhaltsverzeichnis wurde verschlangt die Unterpunkte sind weg
  • Bei der Begriffsbestimmung wird jetzt nicht mehr von Personen, sondern von Beschäftigten gesprochen
  • Ein Hineinfallen in die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz wurde jetzt auch noch mal expliziter mit aufgenommen
  • Bei den Schutzmaßnahmen ist nun ein deutlicher Verweis auf den §4 Absatz2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu lesen
  • Ausführlichere Definition von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, Damit ist einen Übereinstimmung vom Text her, mit der Definition in der  EU Verordnung 2016/425 Artikel 3 vorhanden (“neue” PSA Verordnung)
  • Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist die Eignung der PSA gegen Absturz zu betrachten ( z.B Rahmenbedingung wie Kantenbeanspruchung, geeignetes Rettungskonzept, erforderlichen Sturzfreiraum, bestimmungsgemäße Verwendung)
  • Die Möglichkeit in Ausnahmefällen auf die PSAgA im Absturz gefährdeten Bereich, gibt es nicht mehr

 

Fazit zum Allgemeinen Teil: Es wurden viele Konkretisierungen vorgenommen und einige Wörter wurden ausgewechselt um mit anderen Schriften konform zu sein.

 

Die Neue Version

 

Die Alte Version

 

 


 

Teil 1 Gefährdungen von Beschäftigen durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten

  • Vorbemerkung -> “Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.” Der Schriftliche Nachweis ist in der neuen Version nicht aufgeführt
  • Das Inhaltsverzeichnis wurde verschlangt die Unterpunkte sind weg
  • Diese Technische Regel gilt nun explizit nicht mehr für folgende Arbeitsmittel: fahrbare Arbeitsbühnen, Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüste, Konsolgerüste, Bockgerüste
  • Die Regel schließt jetzt auch den explizit den Auf-, Ab-, und Umbau mit ein
  • Tiefere Definition von Begriffen z.B. Was ist ein Gerüstfeld oder ein Gerüstabschnitt, Wer ist der Gerüstersteller und wer ist der Gerüstnutzer
  • Die Norm für fahrbare Gerüste (Punkt 2.1.) ist auf die DIN 4420-3:2004-03 geändert
  • Es wird jetzt auch bei der Gefährdungsbeurteilung direkt auf geeignete Maßnahmen gegen Absturz hingewiesen. Diese sind vor Beginn der Arbeiten zu planen, auszuwählen und festzulegen
  • Einfügung eines neuen Unterpunktes “Schutzmaßnahmen”, hier werden die grundlegenden Anforderungen für Gerüste beschrieben
  • Die Montageanweisung muss nun der fachkundigen Person, welche die Gerüstarbeiten beaufsichtigt & den Beschäftigten am Verwendungsort vorliegen
  • Einfügen eines neuen Unterpunktes für Auf-, Um- und Abbau, die Beschäftigen müssen gegen Absturz geschützt sein, die Schutzmaßnahme muss eine technische Sicherung sein und ist als Seitenschutz auszuführen. PSAgA ist nur zulässig wenn der Seitenschutz oder Auffangeinrichtungen nicht möglich sind.
  • Es wird auch jetzt auch auf den Helm bei Verwendung von PSAgA hingewiesen und dieser hat die EN397
  • Änderung der Begrifflichkeit Befähigte Person zu Fachkundige Person
  • Der ganze Themenblock Prüfung, Inaugenscheinnahme wurde stark konkretisiert

 

Fazit zum Teil 1 Gerüste: Es wurden viele Konkretisierungen vorgenommen

 

Die Neue Version

Die Alte Version

 


 

Teil 2 Gefährdung von Beschäftigten bei der Verweundung von Leitern

  • Vorbemerkung -> “Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.” Der Schriftliche Nachweis ist in der neuen Version nicht aufgeführt
  • In der Gefährdungsbeurteilung sind jetzt auch Arbeitsaufgabe/Verwendung, Dauer und Häufigkeit, Art des Arbeitsmittels, Umgebungsbedingungen, Standsicherheit und Anbauteile sowie Zubehör zu beurteilen
  • Es muss nun für die vorgesehene Tätigkeit geprüft werden ob kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann. z.B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen
  • Die Verwendung von Leitern als hochgelegen Arbeitsplätze wurde verschärft
  • klare Definition von Zeitweilige Arbeiten –> Arbeiten die einen Zeitraum von 2 Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten

 

Fazit Teil 2 Leitern: Es wurden nun bessere und klarerer Definitionen geschrieben. Aber die Überprüfung auf sichere Arbeitsmittel, gegen über der Leiter, wird interessant.

 

 

Neue Version

Alte Version

 


 

Teil 3 Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen

  • Vorbemerkung -> “Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.” Der Schriftliche Nachweis ist in der neuen Version nicht aufgeführt
  • Das Inhaltsverzeichnis wurde verschlangt die Unterpunkte sind weg
  • Es werden jetzt klare Beispiele genannt wo SZP anzutreffen ist
  • Einfügung weiter Definitionen  z.B. Unterscheidung nun auch in der Begrifflichkeit zwischen Anschlageinrichtung und Anschlagmöglichkeit
  • Es muss nun in der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden ob kein sichereres Arbeitsmittel als Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen verwendet werden kann. Hier ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten!
  • Jetzt gibt es einen klarer Ausschluss von Alleinarbeit
  • Jede beauftragte Person muss nun betrieblicher Ersthelfer sein
  • Der Aufsichtführende muss nun definitiv vor Ort sein
  • Trennung in drei verschiedene Personen Beauftragter Beschäftigter für vertikale Zugangs- und Positionierungsverfahren, Beauftragter Beschäftigter für horizontale und diagonale Zugangs-und Positionierungsverfahren und Beauftragter Aufsichtführende.  Alle Prüfungen müssen jetzt unabhängig sein!!!!!!  (Ich meine nicht die Sachkundeprüfung)
  • Beauftragte Aufsichtführende müssen nun auch Kenntnisse zur sicherheitsgerechten Organisation von Bau-und Montagestellenverfügen haben. Solche sind nachgewiesen, wenn der Personenkreis erfolgreich an einem Seminar „Aufsichtführende Person im Bauwesen nach DGUVInformation 212-001“ teilgenommen hat.
  • Die Unterweisung ist nun mindestens einmal jährlich durch zuführen

 

Fazit für den Teil 3 SZP / SKT: Es wurden viele Begriffe besser und deutlicher definiert. Aber die größte um Stellung ist die Pürfung in der Gefährdungsburteilung auf ein sicheres Arbeitsverfahren, Alle Prüfungen müssen nun unabhängig sein und die Teilnahme an dem Lehrgang aus der DGUV Informatuion 212-001, sowie die jährliche Unterweisung

 

Die Neue Version

 

Die Alte Version

 

 


 

Teil 4 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln

  • Vorbemerkung -> “Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.” Der Schriftliche Nachweis ist in der neuen Version nicht aufgeführt
  • Größere Auflistung wo die TRBS 2121 Teil 4 nun nicht mehr gilt
  • Klarere Definition von Begriffen
  • Definition von “Ausnahmsweises Heben”
  • Stichpunkte die nun auch in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind
  • Klare Beispiele für das “ausnahmsweise Heben”
  • Verschärfung der Schutzmaßnahmen z.B. bei Flurförderzeugen muss die Absenkgeschwindigkeit  des Hubsystems unter allen Lastzuständen auf max. 0,6 m/s begrenzt sein.

 

Fazit Teil 4: Klares Definitionen wo die TRBS 2121 Teil4 nicht gilt und verschärfte Vorgaben von Schutzmaßnahmen

 

Die Neue Version

 

Die Alte Version

Hallo Leserinnen und Leser,
Folgende Frage möchte ich gern heute beantworten

Gibt es für die Benutzung der PSA gegen Absturz eine Unterweisungspflicht?

Kurzversion:

Pflicht: JA

Wie oft: 1x jährlich (vom Unterweisungstag max. 365 Tage später)

Wer: Jeder Anwender

Wer darf PSAgA unterweisen: DGUV Grundsatz 312-001

Umfang der Unterweisung: Gefährdungsbeurteilung und / oder DGUV Regel 112-198, DGUV Regel 112-199, DGUV Information 212-515

 


Ich möchte euch aber hier noch ein Paar Hintergrundinformationen geben, damit die Sache “Rund” wird.

Wo steht die Unterweisungspflicht?

  • ArbSchG §15 Abs. (2)Pflichten der Beschäftigten
    (2) Im Rahmen des Absatzes 1 haben die Beschäftigten insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden
  • PSA-Benutzungsverordnung § 3 Unterweisung
    (1) Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch.
    (2) Für jede bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung hat der Arbeitgeber erforderliche Informationen für die Benutzung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten.
  • DGUV Vorschrift 1 §31 Besondere Unterweisung
    Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Absatz 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.
  • DGUV Regel 100-001 § 31 Besondere Unterweisung
    Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Absatz 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.
Bei den hier in Betracht kommenden persönlichen Schutzausrüstungen, z. B. Atemschutzgeräten sowie persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz oder Chemikalien, muss davon ausgegangen werden, dass der Benutzer die Gefahr und die damit in Verbindung stehenden unmittelbaren Wirkungen nicht rechtzeitig erkennen kann, dies gilt gegebenenfalls auch für persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken.
Die Benutzungsinformation enthält die wesentlichen Herstellerinformationen. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Erstellung der Betriebsanweisung und muss hinsichtlich Form und Sprache für die Benutzer verständlich abgefasst sein.
Unterweisungen mit Übungen sind vor der ersten Benutzung und anschließend nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durchzuführen. Ziel der Übungen ist neben einer sicheren Benutzung der persönlichen Schutzausrüstungen im Rahmen der jeweiligen Arbeitsaufgaben auch das richtige Verhalten in kritischen Situationen.

Welche PSA ist den nun genau Unterweisungspflichtig?

Es ist PSA der Risikokategorie 3. Erkennbar, unter anderem, an dem CE-Zeichen mit 4 Stelliger Nummer (Kennzahl des Prüfinstituts –> Artikel 17. Abs. (3) EU Verordnung 425/2016). Hier seht ihr ein Bilder über die CE Kennzeichnung der PSA

*Quelle: http://www.dguv.de/dguv-test/prod-pruef-zert/konform-prod/psa/weg-ce-kennzeichnung/index.jsp*

 

Hier die Liste der Kategorie 3 PSA aus der neuen PSA-Verordnung (Verordnung EU 2016/425):

Kategorie III umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Folgendem führen können:
a) gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische;
b) Atmosphären mit Sauerstoffmangel;
c) schädliche biologische Agenzien;
d) ionisierende Strahlung;
e) warme Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr;
f) kalte Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von – 50 °C oder weniger;
g) Stürze aus der Höhe;
h) Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen;
i) Ertrinken;
j) Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen;
k) Hochdruckstrahl;
l) Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche;
m) schädlicher Lärm.

 

Wer darf den eigentlich PSAgA Unterweisen?

Mittlerweile nur Personen die alle Kriterien des DGUV Grundsatzes 312-001 entsprechen. Für einige Produkte muss vielleicht noch zusätzlich eine Schulung beim Hersteller gemacht werden.

Was sollte so eine Unterweisung mindestens beinhalten?

(Auszug aus dem DGUV Grundsatz 312-001 Anhang 1)

1. Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu
vermitteln:

Grundsätze der Unfallverhütung

  • Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw.
    Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung),
    – TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich)

 

  • Verwendete Unterlagen:
    –DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“,
    –DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“,
    –DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“.

2. Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und Rettungsausrüstung (RA)
Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende
Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:
• Auswahl der richtigen PSAgA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,
• Systemkompatibilität,
• Gebrauchsanleitung der PSAgA/RA,
• Kennzeichnung,
• Gebrauchsdauer,
• Pflege, Wartung, Lagerung,
• bestimmungsgemäße Verwendung,
• Kombination mit anderer PSA (Wechselwirkungen beachten, z. B. PSAgA und
Atemschutz),
• zusätzliche Ausrüstung,
• Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),
• wiederkehrende Prüfung,
• auftretende Kräfte und Energien,
• Anschlageinrichtungen, Anschlagmöglichkeiten,• Gefahren durch äußere Einflüsse (z. B. Witterung, Freileitungen, Kranbewegungen,
Schüttgüter in Silos, Chemikalien, Wasser),
• Verweis auf spezifische Schutzmaßnahmen (z. B. Befahren von Behältern, Hygiene),
• Betriebsanweisung,
• Rettungskonzept.

3. Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA
Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:
• Systeme (Auffang-, Rückhalte-, Positionierungssysteme),
• Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,
• Verbindungselemente,
• Verbindungsmittel,
• Falldämpfer,
• Höhensicherungsgeräte,
• mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung,
• mitlaufendes Auffanggerät einschließlich fester Führung,
• Rettungsgurte, Rettungsschlaufen,
• zweite unabhängige Sicherung bei den Übungen,
• Beurteilung und Verwendung von Anschlagpunkten,
• Beurteilung der Tragfähigkeit des Bauwerkes/Untergrundes für temporär verwendete
Anschlagmöglichkeiten,
• Anschlagtechnik (Reduktionsfaktoren der Festigkeit durch Kanten, Knoten und Winkel
von Schlingen und Seilen),
• Teleskopstangen,
• Sicht- und Funktionsprüfung,
• Sturzraumbeurteilung (Sturzstrecke, Sicherheitsabstände).

4. Rettung
Übungen zur Rettung beinhalten:
• Rettungsverfahren:
– Rettung nach oben oder nach unten,
– Rettung aktiv oder passiv,
• Anschlagen der Rettungsausrüstung (Auswahl und Lage der Anschlagpunkte),
• Entlastungsverfahren,
• Sicht- und Funktionskontrolle der RA.

5. Erste Hilfe
Als Maßnahmen der Ersten Hilfe sind zu vermitteln bzw. zu üben:
• besondere Gefahren durch Hängetrauma,
• abweichende Schocklagerung,
• besondere Gefahren unter veränderten atmosphärischen Bedingungen.


Zum Nachlesen die Schriftwerke
Verordnung (EU) 2016/425 – vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates

*Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425&from=DE*

Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG

*Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ArbSchG.pdf*

PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV

*Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/PSA-BV.pdf*

DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

*Quelle: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/1.pdf*

DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention (Erklärungstexte)

*Quelle DGUV Publikation*

DGUV Grundsatz 312-001 Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen

*Quelle: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/312-001.pdf*

DGUV Information 212-515 Persönliche Schutzausrüstung

*Quelle:http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/dguv_information_212-515_a12-2014.pdf*

Der Kopfschutz

Hallo Leserin und Leser,
Habt ihr schon mal was von einem Hochleistungs-Industrieschutzhelme gehört?
Bzw. Brauche ich überhaupt einen Kopfschutz?

Grundsätzlich ist ein Kopfschutz nicht direkt vorgeschrieben.

ABER!!!!!

Wir müssen hierfür 2 Dinge beachten.

  1. Was sagt der aktuelle Stand der Technik?
  2. Was sagt die Gefährdungsbeurteilung?

Hier findet ihr die Aktuelle DGUV Regel 112-193 Kopfschutz, welche den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt.
Unter Punkt 3.1.1. findet ihr eine Liste von Gefährdungen die vorgeben einen Industrieschutzhelm zu benutzen.
Also wer seine Gefährdungsbeurteilung “richtig” macht wird bei der Verwendung von PSAgA nicht um ein Industriesschutzhelm herum kommen. Die Frage mit dem Kinnriemen wird unter Punkt 3.1.4. Zubehör beschrieben.

*Quelle: https://www.bgbau-medien.de/html/pdf/112_193.pdf*

 

 Was ist eigentlich ein Hochleistungs-Industrieschutzhelm DIN EN 14052?

Hier findet ihr ein Schreiben der DGUV zu diesem Thema.

*Quelle: http://www.dguv.de/medien/fb-psa/de/sachgebiet/sg_kopfschutz/archiv/din_en_14053.pdf*

Die Sicherheitskennzeichnung

Hallo Interessierte,
alle sehen sie, alle kennen sie, alle verstehen sie!? Oder etwa nicht!?
Verstehen wirklich alle die Bedeutung der Sicherheitskennzeichen? z.B. Sind Gebotszeichen wirklich nur Hinweise? Definitiv NEIN !

*Quelle: http://www.dguv.de/fb-org/sachgebiete/grundlegende-themen-der-organisation-des-arbeitsschutzes/sicherheitskennzeichnung/index.jsp*

Welche Sicherheitskenneinzeichnungen gibt es den?

Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.

Warnzeichen ist ein Sicherheitszeichen, das vor einem Risiko oder einer Gefahr warnt.
Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt.
Rettungszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das den Flucht- und Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnet.
Brandschutzzeichen ist ein Sicherheitszeichen, das Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnet.

Ein kleiner Napo film zum Thema Sicherheitskennzeichen mit super Erklärungen!

*Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=mQhFqoDxJUA*

Hier die aktuelle ASR 1.3.

Hier findet ihr noch eine Präsentation von der BG BAU zu den aktuellen Veränderung der Sicherheitskennzeichnung (von Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014)

*Quelle: http://docplayer.org/17936099-Asr-a1-3-sicherheits-und-gesundheitsschutzkennzeichnung-aktuelle-veraenderungen-in-der-sicherheitskennzeichnung-seite-1.html*

Hallo lieber Leserinnen und Leser,
Oft kommt die Frage wer darf eigentlich PSA gegen Absturz Ausbilden und gibt es dafür Grundanforderungen?

DGUV Grundsatz 312-001

Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen

*Quelle: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/312-001.pdf*

Neue Systematik im DGUV Vorschriften und Regelwerk

Die DGUV wird Ende 2013 ihr Vorschriften und Regelwerk neu aufstellen und dessen
Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit optimieren
So werden die Schriftwerke durch eine Nummer dem jeweiligen Fachbereich zu geordnet.

1. Einteilung

  • DGUV Vorschriften Nummernbereich 1 bis 99
  • DGUV Regeln Nummernbereich 100-xxx
  • DGUV Information Nummernbereich 200-xxx
  • DGUV Grundsatz Nummernbereich 300-xxx

xxx kann eine Zahl zwischen 001 und 999 bedeuten

2. Nummer mit dem Fachbereich

  • 01 | Bauwesen
  • 02 | Bildungseinrichtungen
  • 03 | Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (ETEM)
  • 04 | Erste Hilfe
  • 05 | Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz
  • 06 | Gesundheit im Betrieb
  • 07 | Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • 08 | Handel und Logistik
  • 09 | Holz und Metall
  • 10 | Nahrungsmittel
  • 11 | Organisation des Arbeitsschutzes
  • 12 | Persönliche Schutzausrüstungen
  • 13 | Rohstoffe und chemische Industrie
  • 14 | Verkehr und Landschaft
  • 15 | Verwaltung
Die DGUV wird Ende 2013 ihr Vorschriften und Regelwerk aufstellen und dessen
Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit optimieren

*Quelle: https://www.arbeitssicherheit.de/media/bibliothek/Transferliste_20140519_Final.pdf*

Regelwerke und Informationen der Unfallversicherungsträger (DGUV) für die Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)

Der Fachbereich “PSA” legt u. a. die grundlegenden Vorschriften zu “PSA”, wie z. B. in der DGUV “Grundsätze der Prävention” (Vorschrift 1) aus. Entsprechend den Aufgabenbereichen der Sachgebiete werden neben Regelwerken (DGUV Regel) auch Informationen (DGUV Information), Leitlinien und sonstige Publikationen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger erarbeitet und herausgegeben.

http://www.dguv.de/fb-psa/PSA-Regelwerke/index.jsp

*Quelle: DGUV Der Fachbereich “PSA” *

Übersicht über alle DGUV Schriftwerke (Vorschrift, Regel, Information, Grundsatz)

Excel Übersicht über alle Schriften der DGUV