Schritt 3. Gefährdungen bewerten
Nun kommen wir zur heißen Phase. Für das bewerten der Gefährdungen gibt es leider kein Patentrezept.
1. Die Einteilung in Riskioklassen
Für einen leichten, aber häufigen Unfall müssen Sie genauso Vorsorge treffen wie für einen seltenen, aber schwerwiegenden Unfall. Die einfachste Abschätzung des Handlungsbedarfs erfolgt über eine Einteilung in 3 Risikoklassen:
- hohes = nicht akzeptables Risiko › sofortige Maßnahmen notwendig
- mittleres = auf Dauer nicht vertretbares Risiko › mittelfristig sollten Maßnahmen greifen
- niedriges = (derzeit) akzeptables Restrisiko › keine unmittelbaren Maßnahmen nötig
Oft werden diesen 3 Klassen die Ampelfarben Rot, Gelb und Grün zugeordnet. Die Zuordnung zu einer der 3 Klassen kann sich aus einer Risikomatrix ergeben. Dabei werden Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit gegeneinander aufgetragen. Häufig verwendet wird z. B. die Risikomatrix nach Nohl. Hier werden 4 Kategorien für die Wahrscheinlichkeit eines Schadens 4 Stufen der Schadensschwere zugeordnet. Aus der Matrix ergibt sich dann eine Maßzahl, aus der Sie die Risikoklasse ablesen können. Auch bei anderen Verfahren ergibt sich die Risikoklasse aus einem Zahlenwert, z. B. der RPZ = Risikoprioritätszahl. Bei komplexen Prozessen wie z. B. Anlagen, welche der Störfallverordnung unterliegen, kann das Risikomanagement aufwendig werden. Hier können spezielle und oft komplexe Methoden nötig werden, die spezielles Know-how und notfalls einen externen Experten erfordern.
2. Wie lautet die Formel für Risiko?
Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadensschwere
Die Multiplikation gibt wieder, dass ein Risiko umso höher sein kann,
- je wahrscheinlicher eine Gefährdung auftritt und
- je schwerer die gesundheitlichen Folgen für den betroffenen Mitarbeiter sind. Dieses Verfahren bewahrt davor, nur die besonders großen Risiken oder nur die häufig auftretenden Fälle zu betrachten.
3. Die Risikomatrix
- Es gibt verschieden Risikomatrixen, die bekanntest ist nach Nohl
- eine weitere ist die Skalierung vom FISAT
Ich finde diese Skalierung sehr gut und besonders einfach.
4. Besondere Hilfe für die Bewertung
Eine besondere Hilfe können z.B. die Folgenden Punkte sein.
- Betriebserfahrungen und eigene Einschätzungen
- Betriebsanleitungen
- Vorschriften und Regelwerke der Unfallversicherungsträger
- Expertenmeinungen
- Messergebnisse
Ein kleines ABER!
Leider wird die Bewertung der Gefahren nie 100% objektiv sein. Somit gibt es auch keine Patentrezept. Da jeder ein anderes Verständnis, eine andere Wahrnehmung und Akzeptanz von Gefahr hat. Die Antwort auf die Frage: Ob die Gefahrenbewertung absolut rechtlich korrekt ist oder nicht. Wird leider erst bei einem Urteilsspruch durch einen Richter geklärt.