Schritt 2. Gefährdungen ermitteln
Als erstes klären wir ein Paar Begriffe (zitiert *Quelle: http://www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/daten/ga_bau/risiko/Glossar.htm#Gef%C3%A4hrdungsbeurteilu*) :
Gefahrenquelle
Eine Gefahrenquelle ist ein andauernd vorhandener Zustand, der entsprechend seiner Eigenschaften, Mengen, Operationen unter bestimmten Bedingungen zur Quelle eines möglichen Schadens werden kann. Das vorhandene Schadenspotenzial ergibt sich aus den objektiven Arbeitsbedingungen unabhängig vom Risiko. Es ist wichtig festzuhalten, dass als Gefahrenquelle ein Zustand bezeichnet wird, der logisch und zeitlich vor dem räumlich-zeitlichen Zusammentreffen mit dem Menschen liegt, was dann eine Gefährdung ermöglicht.
Beispiel Schweißen: Nicht der Vorgang des Schweißens ist als Gefahrenquelle anzusehen, denn darin ist bereits das räumlich-zeitliche Zusammentreffen von Mensch und Gefahrenquelle enthalten, sondern das Elektro-Schweißgerät, das an eine Stromquelle angeschlossen und mit Schweißelektroden ausgestattet ist, die Schwermetalle enthalten, ist die Gefahrenquelle.
Gefährdung
Gefährdung ist die Möglichkeit des Zusammentreffens von Gefahrenquelle und Mensch. Es ist nicht erforderlich, dass eine Verletzung oder Krankheit ausgelöst wird.
Gefährdungsfaktor
Gefährdungsfaktoren stellen ein Ordnungssystem dar, um Gefährdungen zu klassifizieren, die durch gleichartige Gefahrenquellen ausgelöst werden. Die Gefährdungsfaktoren beschreiben eine Gefahrenquelle hinsichtlich ihrer möglichen Wirkungen näher. Die Faktoren geben an, worin die möglichen Gefährdungen bestehen, die von der Gefahrenquelle ausgehen können, wenn es zu räumlich-zeitlichen Kontakten zwischen Mensch und Gefahrenquelle kommt. In einer Gefahrenquelle eines Arbeitssystems können mehrere Gefährdungsfaktoren wirken. So sind beispielsweise in der Gefahrenquelle “enger Raum im Innern des Pontons” physische, psychische, klimatische und thermische Faktoren sowie die Faktoren Licht und Farbe relevant.
Überblick über die Gefährdungsfaktoren
*Quelle: http://downloadcenter.bgrci.de/resource/downloadcenter/downloads/gefb_arbeitshilfen_Arbeitsblatt_C1_2016-11-22.pdf*
Grenzrisiko
Höchstes akzeptables Risiko.
Risiko
Wahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens und dessen Schwere.
Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadensschwere
Restrisiko
Verbleibendes Risiko, nachdem ausreichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden.
Risikoabschätzung
Vorgang, der für die identifizierte Gefährdung das Risiko qualitativ oder quantitativ feststellt bzw. beschreibt.
Risikobewertung
Feststellung, ob das Risiko kleiner als das Grenzrisiko (höchstes akzeptables Risiko) ist und die Entscheidung, ob unter Berücksichtigung humanitärer, sozialer, ökologischer und ökonomischer Konsequenzen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zur Beherrschung des Risikos erforderlich sind. Auf der Grundlage der Risikoanalyse ist zu entscheiden, ob das Risiko vertretbar ist oder nicht.
Sicherheit
Freiheit von nicht akzeptablem (unvertretbarem) Risiko; Zustand oder Situation, in der die Möglichkeit des Eintritts eines Schadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht gegeben ist; Merkmal der Qualität eines Zustandes oder einer Situation – soweit der Begriff nicht in der Kombination “Sicherheit und Gesundheitsschutz” verwendet wird.
*Quelle: http://www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/daten/ga_bau/risiko/Glossar.htm#Gef%C3%A4hrdungsbeurteilu*
Ermittlung der Gefährdungen anhand der Gefährdungsfaktoren
Wie man hier im Beispiel sehen kann, wird zu erst der Gefährdungsfaktor genannt. Da nach kommt Teilgefährdungen / Teilbelastungen bzw. wo die Gefahr auftreten kann. Nun folgen die Erläuterungen und Hinweise sowie der Verweis auf die Rechtsschritten.