Rettungskonzept – Anforderung an die rettende Person
Der letzte der 3. Hauptinhalte in einem Rettungskonzept sind die Anforderungen an die rettende Person. Dadurch soll die Auswahl vom Rettungspersonal vereinfacht werden.
Generelle Anmerkungen
Grundsätzlich ist nicht jede Person für diese Aufgabe geeignet und das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern völlig NORMAL!!! Denn was bringt mir jemand, der kein Blut sehen kann und dadurch selbst in eine Notlage kommt.
Diejenigen welche für diese Aufgabe ausgewählt werden müssen sich aber auch der Verantwortung im klaren sein.
Hart gesagt ist bei einem zwei Mann Team draußen jeder die Lebensversicherung des jeweils anderen!
Es müssen auch genügend Personen für die Rettung zur Verfügung stehen.
Ich denke man kann die Anforderung in drei Bereiche einteilen:
Die Fachliche Eignung
Bei der Fachlichen Eignung geht es eigentlich nur um das Wissen.
Dazu sollten zählt z.B.:
- Min. eimal jährlich Unterweisung in das Rettungskonzept mit Praktischen Übungen
- Jede rettende Person sollte auch Ersthelfer sein
- Regelmäßige Übungen auch schon früher als einmal jährlich
Körperliche Eignung
Jeder Notfall bedeutet auch für alle beteiligten eine erhöhte Körperliche Belastung, schon allein durch den schnellen Aufstieg zur verunfallten Person. Daher sollten hier folgende punkte berücksichtigt werden:
- Eignung für Arbeiten mit Absturz (Vorsorge Untersuchung z.B. G41)
- Stetige Leistungsfähigkeit
- Auch am Tag der Bereitschaft in der Lage zusein für eine Rettung
Charakterliche Eignung
Bei dieser Eignung geht es sehr tief um die Person. Den perfekten Retter gibt es nicht. Besonders nicht in diesem Umfeld.
Daher sollte hier wirklich intensiv darauf geachtet werden:
- Stressresistenz
- Umsichtiges und Gewissenhaftes Handel
- Vorausschauendes Handeln
- Man muss Verletzungen sehen können (z.B. Blut)
vielleicht noch eine Schluss Bemerkung. Jeder Sollte sich freiwillig oder wenigstens im Vorfeld wissen, ob er als Rettenden Person eingeteilt ist oder nicht.