Schritt 5. Maßnahmen umsetzten
Die Dokumente sind geschrieben, Maßnahmen sind getroffen, JETZT geht es an die Umsetzung!
Der Arbeitgeber hat die Voraussetzungen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt und während des gesamten Zeitraums der Verwendung aufrechterhalten werden, z.B. durch Festlegung von Terminen und Verantwortlichkeiten.
Mit der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen müssen geeignete Personen beauftragt werden. Diesen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen müssen ausreichend Zeit, Ressourcen und Befugnisse zur Verfügung gestellt werden.
Es ist sinnvoll, für die Durchführung von Maßnahmen verbindliche Termine zu vereinbaren und diese auch zu kontrollieren.
Es ist sinnvoll, für die Durchführung von Maßnahmen verbindliche Termine zu vereinbaren und diese auch zu kontrollieren.
Kosten:
Die Kosten für die Arbeitsschutzmaßnahmen trägt nach §3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz & DGUV Vorschrift 1 §2 (5), der Unternehmer. Zu diesen Maßnahmen gehören z. B. die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen, deren Pflege, Wartung, Prüfung und die besondere Unterweisung, gegebenenfalls mit Übung.