Schritt 1. Informationsbeschaffung
Wie bei jeder Beurteilung steht am Anfang das Information einholen.
Welche Informationen sind den wichtig?
Alle! Schluss endlich muss man immer noch filtern welche wirklich wichtig sind und welche nicht.
Ein Beispiel:
- Die Windgeschwindigkeit ist völlig irrelevant, wenn ich eine Gefährdungsbeurteilung schreibe, für einen Glühbirnentausch in einem Büroraum.
- Die Windgeschwindigkeit ist sehr wichtig, wenn ich eine Gefährdungsbeurteilung schreibe, für eine Postermontage an einer Hauswand.
Woher bekommt man Informationen?
- Staatlicher Abrbeitschutz (z.B.)
- Gesetzte
- Verordnungen
- Regelwerke und Richtilinen
- DGUV Schriftwerke (z.B.) (Link zum Beitrag; Übersicht über alle DGUV Schriftwerke)
- DGUV Vorschriften
- DGUV Regel
- DGUV Grundsatz
- DGUV Informationen
- Unternehmener (z.B.)
- vorliegende Gefährdungsbeurteilung
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)
- Sicherheitsbeauftragter
- Vorabeiter und Kollegen
- Aufsichtführender Höhenarbeiter
- Erfahrungen der Beschäftigten
- Auswertung von Unfallereignissen und Gesundheitsbeschwerden sowie ggf. von Sachschäden und Fehlverhalten,
- Hersteller (z.B.)
- Bedienungsanleitungen
- Konformitätserklärung
- Sicherheitsdatenblätter
- Webseite
- Bauherr (z.B.)
- Hausordnung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
- Auftrag
- Flucht- und Rettungsplan
- Betriebsanweisung des Bauherr
- Externe Fachkundige Beratung
- Expertenmeinung
- Gutachter
- Externe SiFa
- SiGeKo
Es gibt eine Reihe von verschiedener Gefährdungsbeurteilungstypen (zitiert aus der Arbeitshilfe Gefährdungsbeurteilung BG ETEM)
- Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung
- Die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung ist ratsam, wenn ein Mitarbeiter einen festen Arbeitsplatz nutzt oder ein Arbeitsplatz von mehreren Arbeitnehmern genutzt wird und diese gleichen Gefährdungen ausgesetzt sind. Beispielsweise können Montagearbeitsplätze, Büroarbeitsplätze, Schweißarbeitsplätze oder Arbeitsplätze an Werkzeugmaschinen arbeitsplatzbezogen beurteilt werden. Hier werden die Gefährdungen beurteilt, die an diesem Arbeitsplatz bestehen bzw. von den benutzten Arbeitsmitteln an diesem Arbeitsplatz ausgehen. Bei der Beurteilung sind alle Betriebszustände der Arbeitsmittel, u. a. Probebetrieb, Einrichten, Wartung und Pflege, Instandsetzung, zu betrachten.
- Arbeitsbereichsbezogene Gefährdungsbeurteilung
- Die Beurteilung der Gefährdungen bezieht sich auf einen Bereich mit mehreren Arbeitsplätzen, z.B. eine Werkstatt. Die hier Beschäftigten können einer Reihe von Gefährdungen ausgesetzt sein, die übergreifend für diesen Bereich betrachtet und bei der arbeitsplatz- oder personenbezogenen Beurteilung nicht mehr aufgeführt werden. Dies kann z.B. für Lärm, Beleuchtung, Klima oder Verkehrswege gelten.
- Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
- Hierbei wird die Gefährdung von Personen beurteilt, die Tätigkeiten an verschiedenen Einsatzorten nachgehen oder in verschiedenen Arbeitsbereichen tätig werden. Beispiele: Beschäftigte im Außendienst, Instandhaltungspersonal, Reinigungspersonal, Elektroinstallateure, Servicetechniker und Servicetechnikerinnen.
- Personenbezogene Beurteilung
- Eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist bei besonderen Anforderungen an den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung notwendig, zb. Wenn besonders schutzbedürftige Beschäftigte (Menschen mit Behinderung, werdende oder stillende Mütter, Jugendliche) betroffen sind
U – Z – A Gliederung und Sektoren-Einteilung
Ich habe mir angewöhnt immer drei Gefährdungsbeurteilungen zu schreiben. Eingeteilt werden sie in Umfeld (U), Zugang (Z) und Arbeit (A). Zusammen ergeben die drei Teile, dann die gesamte Gefährdungsbeurteilung.
Umfeld – U
Hier schaue ich mir alles an was um mich herum, Gefährdungen erzeugen könnte .
z.B.
- Klima
- Drittgewerke
- Unbeteiligte Personen
- Verkehr, Betriebsbetrieb
- Maschinen
- Tiere
- Lärm
- Schlechte Sichtverhältnisse
- etc……
Zugang – Z
Hier schaue ich mir alles an was beim Zugang zum Arbeitsort, Gefährdungen erzeugen könnte .
z.B.
- Absturzkanten
- Ausrutschen
- Stolpern
- Zugangsverfahren
- Besondere Zugangsverfahren
- Unkontrolliert bewegte Teile
- Nicht durchtrittsicheren Fläche
- Engeräume
- Nichte geprüfte Materialien (z.B. Steigleitern)
- Schlechte Sichtverhältnisse
- Scharfe Kanten
- Zugriff auf die Anschlagpunkte durch Dritte
- Nicht ausreichende Absperrmaßnahmen
- Ungeeignetes Personal
- etc……
Arbeit – A
Hier schaue ich mir alles an was bei der Arbeit selbst, Gefährdungen erzeugen könnte .
z.B.
- Maschinen
- Scharfe Oberflächen
- Elektrogefahr
- Gase
- Unkontrolliert bewegte Teile
- Versagen der Ausrüstung
- Arbeitsdauer
- Verschmutzung der Ausrüstung
- Heißarbeiten
- Brandgefahr
- Augenverletzungsgefahr
- Schnittverletzunggefahr
- Quetschgefahr
- Herabfallende Gegenstände
- Nichte geprüfte Ausrüstung / zugelassene Ausrüstung
- Schlechte Sichtverhältnisse
- Lärm
- etc……
Sektoren-Einteilung:
Um einen besseren Überblick über eine Arbeitsprojekt zu bekommen teile ich immer in Sektoren auf. Nach dem erstellen der Sektoren finde ich, es einfacher ein Zugangsverfahren, Rettungsverfahren zuschreiben und die Material- sowie Personenauswahl zu treffen. Hier ein ganz kleinen Beispiel der Sektoreneinteilung an einer Windkraftanlage.
Schema:
Sektorennummer (Bereich von –> bis)
Zugangsverfahren für den Sektor | Rettungsweg für den Sektor
Sektor 1 (von Parkplatz –> Befahranlage)
Zugangsverfahren: Herein laufen über normale Eingangstreppe | Rettungsweg: über normalen Eingangstreppe
Sektor 2 (Befahranlage –> Azimut)
Zugangsverfahren : Befahranlage oder Steigschutzsystem | Rettungsweg: Notablass der Befahranlage, Notabstieg Steigschutzsystem, Rettung über Rettungsgerät oder SZP
Sektor 3 (Azimut –> Parkplatz)
Zugangsverfahren : Steigschutzsystem, Verwendung PSAgA | Rettungsweg: Notabstieg Steigschutzsystem, Rettung über Rettungsgerät oder SZP