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Schritt 2. Gefährdungen ermitteln

Als erstes klären wir ein Paar Begriffe (zitiert *Quelle: http://www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/daten/ga_bau/risiko/Glossar.htm#Gef%C3%A4hrdungsbeurteilu*) :
Gefahrenquelle
Eine Gefahrenquelle ist ein andauernd vorhandener Zustand, der entsprechend seiner Eigenschaften, Mengen, Operationen unter bestimmten Bedingungen zur Quelle eines möglichen Schadens werden kann. Das vorhandene Schadenspotenzial ergibt sich aus den objektiven Arbeitsbedingungen unabhängig vom Risiko. Es ist wichtig festzuhalten, dass als Gefahrenquelle ein Zustand bezeichnet wird, der logisch und zeitlich vor dem räumlich-zeitlichen Zusammentreffen mit dem Menschen liegt, was dann eine Gefährdung ermöglicht.
Beispiel Schweißen: Nicht der Vorgang des Schweißens ist als Gefahrenquelle anzusehen, denn darin ist bereits das räumlich-zeitliche Zusammentreffen von Mensch und Gefahrenquelle enthalten, sondern das Elektro-Schweißgerät, das an eine Stromquelle angeschlossen und mit Schweißelektroden ausgestattet ist, die Schwermetalle enthalten, ist die Gefahrenquelle.
Gefährdung
Gefährdung ist die Möglichkeit des Zusammentreffens von Gefahrenquelle und Mensch. Es ist nicht erforderlich, dass eine Verletzung oder Krankheit ausgelöst wird.
Gefährdungsfaktor
Gefährdungsfaktoren stellen ein Ordnungssystem dar, um Gefährdungen zu klassifizieren, die durch gleichartige Gefahrenquellen ausgelöst werden. Die Gefährdungsfaktoren beschreiben eine Gefahrenquelle hinsichtlich ihrer möglichen Wirkungen näher. Die Faktoren geben an, worin die möglichen Gefährdungen bestehen, die von der Gefahrenquelle ausgehen können, wenn es zu räumlich-zeitlichen Kontakten zwischen Mensch und Gefahrenquelle kommt. In einer Gefahrenquelle eines Arbeitssystems können mehrere Gefährdungsfaktoren wirken. So sind beispielsweise in der Gefahrenquelle “enger Raum im Innern des Pontons” physische, psychische, klimatische und thermische Faktoren sowie die Faktoren Licht und Farbe relevant.
Überblick über die Gefährdungsfaktoren


*Quelle: http://downloadcenter.bgrci.de/resource/downloadcenter/downloads/gefb_arbeitshilfen_Arbeitsblatt_C1_2016-11-22.pdf*

Grenzrisiko
Höchstes akzeptables Risiko.
Risiko
Wahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens und dessen Schwere.
Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadensschwere
Restrisiko
Verbleibendes Risiko, nachdem ausreichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden.
Risikoabschätzung
Vorgang, der für die identifizierte Gefährdung das Risiko qualitativ oder quantitativ feststellt bzw. beschreibt.
Risikobewertung
Feststellung, ob das Risiko kleiner als das Grenzrisiko (höchstes akzeptables Risiko) ist und die Entscheidung, ob unter Berücksichtigung humanitärer, sozialer, ökologischer und ökonomischer Konsequenzen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zur Beherrschung des Risikos erforderlich sind. Auf der Grundlage der Risikoanalyse ist zu entscheiden, ob das Risiko vertretbar ist oder nicht.
Sicherheit
Freiheit von nicht akzeptablem (unvertretbarem) Risiko; Zustand oder Situation, in der die Möglichkeit des Eintritts eines Schadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht gegeben ist; Merkmal der Qualität eines Zustandes oder einer Situation – soweit der Begriff nicht in der Kombination “Sicherheit und Gesundheitsschutz” verwendet wird.
*Quelle: http://www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/daten/ga_bau/risiko/Glossar.htm#Gef%C3%A4hrdungsbeurteilu*


 

Ermittlung der Gefährdungen anhand der Gefährdungsfaktoren

Wie man hier im Beispiel sehen kann, wird zu erst der Gefährdungsfaktor genannt. Da nach kommt Teilgefährdungen / Teilbelastungen bzw. wo die Gefahr auftreten kann. Nun folgen die Erläuterungen und Hinweise sowie der Verweis auf die Rechtsschritten.

Schritt 3. Gefährdungen bewerten

Nun kommen wir zur heißen Phase. Für das bewerten der Gefährdungen gibt es leider kein Patentrezept.

1. Die Einteilung in Riskioklassen

Für einen leichten, aber häufigen Unfall müssen Sie genauso Vorsorge treffen wie für einen seltenen, aber schwerwiegenden Unfall. Die einfachste Abschätzung des Handlungsbedarfs erfolgt über eine Einteilung in 3 Risikoklassen:

  1. hohes = nicht akzeptables Risiko sofortige Maßnahmen notwendig
  2. mittleres = auf Dauer nicht vertretbares Risiko mittelfristig sollten Maßnahmen greifen
  3. niedriges = (derzeit) akzeptables Restrisiko keine unmittelbaren Maßnahmen nötig

Oft werden diesen 3 Klassen die Ampelfarben Rot, Gelb und Grün zugeordnet. Die Zuordnung zu einer der 3 Klassen kann sich aus einer Risikomatrix ergeben. Dabei werden Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit gegeneinander aufgetragen. Häufig verwendet wird z. B. die Risikomatrix nach Nohl. Hier werden 4 Kategorien für die Wahrscheinlichkeit eines Schadens 4 Stufen der Schadensschwere zugeordnet. Aus der Matrix ergibt sich dann eine Maßzahl, aus der Sie die Risikoklasse ablesen können. Auch bei anderen Verfahren ergibt sich die Risikoklasse aus einem Zahlenwert, z. B. der RPZ = Risikoprioritätszahl. Bei komplexen Prozessen wie z. B. Anlagen, welche der Störfallverordnung unterliegen, kann das Risikomanagement aufwendig werden. Hier können spezielle und oft komplexe Methoden nötig werden, die spezielles Know-how und notfalls einen externen Experten erfordern.

 2. Wie lautet die Formel für Risiko?

Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadensschwere

Die Multiplikation gibt wieder, dass ein Risiko umso höher sein kann,

  • je wahrscheinlicher eine Gefährdung auftritt und
  • je schwerer die gesundheitlichen Folgen für den betroffenen Mitarbeiter sind. Dieses Verfahren bewahrt davor, nur die besonders großen Risiken oder nur die häufig auftretenden Fälle zu betrachten.

3. Die Risikomatrix

  • Es gibt verschieden Risikomatrixen, die bekanntest ist nach Nohl

 

  • eine weitere ist die Skalierung vom FISAT

Ich finde diese Skalierung sehr gut und besonders einfach.

4. Besondere Hilfe für die Bewertung

Eine besondere Hilfe können z.B. die Folgenden Punkte sein.

  • Betriebserfahrungen und eigene Einschätzungen
  • Betriebsanleitungen
  • Vorschriften und Regelwerke der Unfallversicherungsträger
  • Expertenmeinungen
  • Messergebnisse

 

Ein kleines ABER!

Leider wird die Bewertung der Gefahren nie 100% objektiv sein. Somit gibt es auch keine Patentrezept. Da jeder ein anderes Verständnis, eine andere Wahrnehmung und Akzeptanz  von Gefahr hat. Die Antwort auf die Frage: Ob die Gefahrenbewertung absolut rechtlich korrekt ist oder nicht. Wird leider erst bei einem Urteilsspruch durch einen Richter geklärt.