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Die Gefährdungsbeurteilung

Hallo Leser & Leserin,
Das Thema Gefährdungsbeurteilung ist mittlerweile so groß geworden das ich euch eine ganze Seite dazu widmen möchte.
Fangen wir erst mal klein an

Was ist Was

Gefährdungsbeurteilung
Prozess zur Beurteilung von Gefährdungen, der ein Ermitteln und Bewerten der Gefährdung umfasst. Die Beurteilung der ermittelten Gefährdungen kann nach normativen (Festlegungen im Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes) oder / und subjektiven Kriterien erfolgen. Die Beurteilung erfolgt hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit eines möglichen Gesundheitsschadens und der möglichen Schwere des Gesundheitsschadens durch Risikoabschätzung und Risikobewertung.
Gefährdungsbeurteilung ist für ein abgegrenztes Arbeitssystem vorzunehmen und soll alle Gruppen von Gefährdungsfaktoren (physikalische, chemische, biologische, physische, psychische) einbeziehen.
In der Gesamtheit aller Einzelfälle führt es zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen gem. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). In dieser Gesamtheit für den Betrieb ist Gefährdungsbeurteilung ein Handlungsinstrument zur Bestimmung von Schwerpunkten, zur zielorientierten Steuerung betrieblicher Aktivitäten der Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie Kontrollinstrument zur Beurteilung der Wirksamkeit von Arbeitsschutzaktivitäten.
Gefährdungsermittlung
Systematische Analyse, um Gefährdungen mit ihren Gefahrenquellen und Entstehungsbedingungen zu identifizieren. Es handelt sich um einen analytischen Prozess, in dem Gefährdungen aufgedeckt und ihre Ursachen (Quellen und Bedingungsgefüge) erkannt werden. Die Gefährdungsermittlung analysiert eine Gefährdung ohne eine Bewertung oder eine Beurteilung vorzunehmen. Sie ist Voraussetzung für die anschließende Gefährdungsbeurteilung.
*Quelle: http://www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/daten/ga_bau/risiko/Glossar.htm#Gef%C3%A4hrdungsbeurteilu*
Mit dem Kreis fängt es an.

  • Gefährdungsbeurteilungskreis

Dieser Kreis zeigt die 6. Schritte der Gefährdungsbeurteilung. Es gibt natürlich auch noch andere Verfahren um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

  • Einteilung der Beträge

Die Beiträge werden in die 6. Schritte des Kreises eingeteilt und mit Zusatzinformationen gefüllt.

Viel Spass beim lesen.
*Ich über nehme keine Haftung auf Rechtsverbindlichkeit, Rechtssicherheit oder Vollständigkeit*

Schritt 1. Informationsbeschaffung

Wie bei jeder Beurteilung steht am Anfang das Information einholen.

Welche Informationen sind den wichtig?

Alle! Schluss endlich muss man immer noch filtern welche wirklich wichtig sind und welche nicht.
Ein Beispiel:

  • Die Windgeschwindigkeit ist völlig irrelevant, wenn ich eine Gefährdungsbeurteilung schreibe, für einen Glühbirnentausch in einem Büroraum.
  • Die Windgeschwindigkeit ist sehr wichtig, wenn ich eine Gefährdungsbeurteilung schreibe, für eine Postermontage an einer Hauswand.

Woher bekommt man Informationen?

 

 

  • Unternehmener (z.B.)
    •  vorliegende Gefährdungsbeurteilung
    • Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)
    • Sicherheitsbeauftragter
    • Vorabeiter und Kollegen
    • Aufsichtführender Höhenarbeiter
    • Erfahrungen der Beschäftigten
    • Auswertung von Unfallereignissen und Gesundheitsbeschwerden sowie ggf. von Sachschäden und Fehlverhalten,

 

  • Hersteller (z.B.)
    • Bedienungsanleitungen
    • Konformitätserklärung
    • Sicherheitsdatenblätter
    • Webseite

 

  • Bauherr (z.B.)
    • Hausordnung
    • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
    • Auftrag
    • Flucht- und Rettungsplan
    • Betriebsanweisung des Bauherr

 

 

  • Externe Fachkundige Beratung
    • Expertenmeinung
    • Gutachter
    • Externe SiFa
    • SiGeKo

Es gibt eine Reihe von verschiedener Gefährdungsbeurteilungstypen (zitiert aus der Arbeitshilfe Gefährdungsbeurteilung BG ETEM)

  • Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung
    • Die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung ist ratsam, wenn ein Mitarbeiter einen festen Arbeitsplatz nutzt oder ein Arbeitsplatz von mehreren Arbeitnehmern genutzt wird und diese gleichen Gefährdungen ausgesetzt sind. Beispielsweise können Montagearbeitsplätze, Büroarbeitsplätze, Schweißarbeitsplätze oder Arbeitsplätze an Werkzeugmaschinen arbeitsplatzbezogen beurteilt werden. Hier werden die Gefährdungen beurteilt, die an diesem Arbeitsplatz bestehen bzw. von den benutzten Arbeitsmitteln an diesem Arbeitsplatz ausgehen. Bei der Beurteilung sind alle Betriebszustände der Arbeitsmittel, u. a. Probebetrieb, Einrichten, Wartung und Pflege, Instandsetzung, zu betrachten.

 

  • Arbeitsbereichsbezogene Gefährdungsbeurteilung
    • Die Beurteilung der Gefährdungen bezieht sich auf einen Bereich mit mehreren Arbeitsplätzen, z.B. eine Werkstatt. Die hier Beschäftigten können einer Reihe von Gefährdungen ausgesetzt sein, die übergreifend für diesen Bereich betrachtet und bei der arbeitsplatz- oder personenbezogenen Beurteilung nicht mehr aufgeführt werden. Dies kann z.B. für Lärm, Beleuchtung, Klima oder Verkehrswege gelten.

 

  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
    • Hierbei wird die Gefährdung von Personen beurteilt, die Tätigkeiten an verschiedenen Einsatzorten nachgehen oder in verschiedenen Arbeitsbereichen tätig werden. Beispiele: Beschäftigte im Außendienst, Instandhaltungspersonal, Reinigungspersonal, Elektroinstallateure, Servicetechniker und Servicetechnikerinnen.

 

  • Personenbezogene Beurteilung
    • Eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist bei besonderen Anforderungen an den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung notwendig, zb. Wenn besonders schutzbedürftige Beschäftigte (Menschen mit Behinderung, werdende oder stillende Mütter, Jugendliche) betroffen sind

 

U – Z – A Gliederung und Sektoren-Einteilung

Ich habe mir angewöhnt immer drei Gefährdungsbeurteilungen zu schreiben. Eingeteilt werden sie in Umfeld (U), Zugang (Z) und Arbeit (A). Zusammen ergeben die drei Teile, dann die gesamte Gefährdungsbeurteilung.
Umfeld – U
Hier schaue ich mir alles an was um mich herum, Gefährdungen erzeugen könnte .
z.B.

  • Klima
  • Drittgewerke
  • Unbeteiligte Personen
  • Verkehr, Betriebsbetrieb
  • Maschinen
  • Tiere
  • Lärm
  • Schlechte Sichtverhältnisse
  • etc……

Zugang – Z
Hier schaue ich mir alles an was beim Zugang zum Arbeitsort, Gefährdungen erzeugen könnte .
z.B.

  • Absturzkanten
  • Ausrutschen
  • Stolpern
  • Zugangsverfahren
  • Besondere Zugangsverfahren
  • Unkontrolliert bewegte Teile
  • Nicht durchtrittsicheren Fläche
  • Engeräume
  • Nichte geprüfte Materialien (z.B. Steigleitern)
  • Schlechte Sichtverhältnisse
  • Scharfe Kanten
  • Zugriff auf die Anschlagpunkte durch Dritte
  • Nicht ausreichende Absperrmaßnahmen
  • Ungeeignetes Personal
  • etc……

Arbeit – A
Hier schaue ich mir alles an was bei der Arbeit selbst, Gefährdungen erzeugen könnte .
z.B.

  • Maschinen
  • Scharfe Oberflächen
  • Elektrogefahr
  • Gase
  • Unkontrolliert bewegte Teile
  • Versagen der Ausrüstung
  • Arbeitsdauer
  • Verschmutzung der Ausrüstung
  • Heißarbeiten
  • Brandgefahr
  • Augenverletzungsgefahr
  • Schnittverletzunggefahr
  • Quetschgefahr
  • Herabfallende Gegenstände
  • Nichte geprüfte Ausrüstung / zugelassene Ausrüstung
  • Schlechte Sichtverhältnisse
  • Lärm
  • etc……

 

Sektoren-Einteilung:

Um einen besseren Überblick über eine Arbeitsprojekt zu bekommen teile ich immer in Sektoren auf. Nach dem erstellen der Sektoren finde ich, es einfacher ein  Zugangsverfahren, Rettungsverfahren zuschreiben und die Material- sowie Personenauswahl zu treffen. Hier ein ganz kleinen Beispiel der Sektoreneinteilung an einer Windkraftanlage.
Schema:
Sektorennummer (Bereich von –> bis)
Zugangsverfahren für den Sektor | Rettungsweg für den Sektor

Sektor 1 (von Parkplatz –> Befahranlage)
Zugangsverfahren: Herein laufen über normale Eingangstreppe | Rettungsweg: über normalen Eingangstreppe

Sektor 2 (Befahranlage –> Azimut)
Zugangsverfahren : Befahranlage  oder Steigschutzsystem | Rettungsweg: Notablass der Befahranlage, Notabstieg Steigschutzsystem, Rettung über Rettungsgerät oder SZP

Sektor 3 (Azimut –> Parkplatz)
Zugangsverfahren : Steigschutzsystem, Verwendung PSAgA | Rettungsweg: Notabstieg Steigschutzsystem, Rettung über Rettungsgerät oder SZP


 

1. Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung

2. Technische Regel der Betriebssicherheit – TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

3. Arbeitshilfe Gefährdungsbeurteilung BG ETEM