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Ich möchte euch heute mal die IPAF ( International Powered Access Federation) vorstellen.
Es kommt ja schon mal vor das man Seilzugangstechnik und arbeiten mit Hebebühnen / Hubsteiger, auf der Baustelle, kombiniert.
Hierzu möchte ich mal über den Tellerrand hinaus schauen.

DIE IPAF

“Die International Powered Access Federation (IPAF) fördert den sicheren und effektiven Einsatz von Höhenzugangstechnik weltweit. Seit ihrer Gründung im Jahr 1983 vertritt IPAF als eine “Not-for-Profit” Mitgliederorganisation die Interessen von Herstellern, Vermietern und Anwendern. Sie dient als ein Forum für alle aktiv Beteiligten im Bereich Arbeitsbühnen. IPAF spielte eine entscheidende Schlüsselrolle bei der Förderung zahlreicher Herstellungs-, Sicherheits- und Prüfverfahren, die sich mittlerweile als Standard in der Arbeitsbühnenbranche etabliert haben.

Schulung

Das IPAF-Schulungsprogramm für Bediener von mobilen Hubarbeitsbühnen ist vom deutschen TÜV nach ISO 18878 zertifiziert. Durch ein weltweites Netzwerk von über 600 IPAF-zertifizierten Schulungszentren werden mehr als 100.000 Personen pro Jahr geschult. Die Schulungen in den USA werden von der nordamerikanischen Tochtergesellschaft der IPAF, der Aerial Work Platform Training Inc., durchgeführt. Jede Schulung dauert in der Regel ein bis zwei Tage und umfasst sowohl Theorie als auch Praxis.

PAL Card

Kursteilnehmer, die eine IPAF-Schulung erfolgreich absolviert haben, erhalten die PAL Card (Powered Access Licence). Die PAL Card ist in verschiedenen Branchen und in zahlreichen Ländern als Nachweis für eine Schulung im sicheren Umgang mit Arbeitsbühnen respektiert. Die PAL Card ist fünf Jahre gültig und zeigt die Gerätekategorie(n), für die der Bediener geschult wurde. Sie enthält die Unterschrift und das Foto des Bedieners. Die Echtheit der Karte kann durch einen Anruf bei IPAF überprüft werden.

Mitglied werden

Eine Mitgliedschaft bei IPAF ist für Benutzer von Arbeitsbühnen, Hersteller, Händler, Vermieter und Schulungszentren wichtig und sinnvoll. IPAF-Mitglieder kommen aus mehr als 45 Ländern, vorwiegend von Europa und Amerika, aber auch von den Nahosten, Fernosten und von der Pazifik. Mitglieder können Vorteile nutzen wie:

  • Zugang zu einer Fülle an wertvollen, praxisrelevanten Informationen zu rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten des Einsatzes von Arbeitsbühnen.
  • Die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, auf einen wachsenden Gesetzesfluss und die Regulierungen der Höhenzugangstechnik.
  • Kostenlose Dienstleistungen wie einen speziellen Beratungsservice, ein Versicherungs-Management System und einen Business-Informationsservice.”*

Link zur IPAF Homepage: http://www.ipaf.org/de/

*Quelle: http://www.ipaf.org/de/ueber-ipaf/uebersicht/

Neue Systematik im DGUV Vorschriften und Regelwerk

Die DGUV wird Ende 2013 ihr Vorschriften und Regelwerk neu aufstellen und dessen
Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit optimieren
So werden die Schriftwerke durch eine Nummer dem jeweiligen Fachbereich zu geordnet.

1. Einteilung

  • DGUV Vorschriften Nummernbereich 1 bis 99
  • DGUV Regeln Nummernbereich 100-xxx
  • DGUV Information Nummernbereich 200-xxx
  • DGUV Grundsatz Nummernbereich 300-xxx

xxx kann eine Zahl zwischen 001 und 999 bedeuten

2. Nummer mit dem Fachbereich

  • 01 | Bauwesen
  • 02 | Bildungseinrichtungen
  • 03 | Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (ETEM)
  • 04 | Erste Hilfe
  • 05 | Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz
  • 06 | Gesundheit im Betrieb
  • 07 | Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • 08 | Handel und Logistik
  • 09 | Holz und Metall
  • 10 | Nahrungsmittel
  • 11 | Organisation des Arbeitsschutzes
  • 12 | Persönliche Schutzausrüstungen
  • 13 | Rohstoffe und chemische Industrie
  • 14 | Verkehr und Landschaft
  • 15 | Verwaltung
Die DGUV wird Ende 2013 ihr Vorschriften und Regelwerk aufstellen und dessen
Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit optimieren

*Quelle: https://www.arbeitssicherheit.de/media/bibliothek/Transferliste_20140519_Final.pdf*

Regelwerke und Informationen der Unfallversicherungsträger (DGUV) für die Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)

Der Fachbereich “PSA” legt u. a. die grundlegenden Vorschriften zu “PSA”, wie z. B. in der DGUV “Grundsätze der Prävention” (Vorschrift 1) aus. Entsprechend den Aufgabenbereichen der Sachgebiete werden neben Regelwerken (DGUV Regel) auch Informationen (DGUV Information), Leitlinien und sonstige Publikationen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger erarbeitet und herausgegeben.

http://www.dguv.de/fb-psa/PSA-Regelwerke/index.jsp

*Quelle: DGUV Der Fachbereich “PSA” *

Übersicht über alle DGUV Schriftwerke (Vorschrift, Regel, Information, Grundsatz)

Excel Übersicht über alle Schriften der DGUV